Künstlersozialversicherungsfonds
Der Künstlersozialversicherungsfonds leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein. Der Fonds unterliegt der Aufsicht des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien.
Als Schnittstelle zwischen den Künstlerinnen und Künstlern und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft steht das Team des Künstlersozialversicherungsfonds für Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Künstlersozialversicherungsfonds
Unterstützungsfonds für Künstlerinnen und Künstler
Der Fonds hat die Möglichkeit, Künstlerinnen und Künstler - mit Hauptwohnsitz in Österreich - in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen finanziell zu unterstützen.