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Sonderförderung Ukraine-Hilfe

Mit der Sonderförderung des BMKÖS sollen flüchtende ukrainische Künstler:innen rasch und gezielt unterstützt werden, indem finanzielle Mittel sowohl in Form von Arbeitsstipendien als auch durch Projektförderungen bereitgestellt werden und somit für ein sicheres Arbeiten und Leben in Österreich gesorgt wird. Damit soll insbesondere auch ein Rahmen für Vernetzung und Austausch mit der Kunst- und Kulturszene in Österreich geschaffen werden.

Gefördert werden

  • Stipendien (€ 1.500 monatlich pro Künstler:in für 3 Monate)
  •  Projekte (maximal € 5.000 pro Projekt; dabei können keine Infrastruktur- oder Mietkosten gefördert werden)

Antragsberechtigt sind

  • Personen und Kultureinrichtungen in Österreich aus allen Kunstsparten, die aus der Ukraine geflüchtete Künstler:innen betreuen bzw. gemeinsam Projekte entwickeln
  • Aus der Ukraine geflüchtete Künstler:innen
  • Personen und Kultureinrichtungen in Österreich aus allen Kunstsparten, die künstlerische Projekte in der Ukraine umsetzen

Förderabwicklung

  • Die antragstellende Person bzw. Kultureinrichtung bestätigt im Förderungsantrag, dass erhaltene Mittel ausschließlich für au der Ukraine geflüchtete Künstler:innen verwendet werden  
  • Ausgefüllter und unterzeichneter Förderungsantrag (PDF, 336 KB)samt Beilagen ist verpflichtend (Beilagen: Portfolio, CV, Budget, Zeitplan, allfällige Projektbeschreibung)
  • Alle Unterlagen (Beilagen auch in englischer Sprache möglich) sind per E-Mail an ukrainehilfe@bmkoes.gv.at zu übermitteln
  • Bewertung der Anträge erfolgt durch eine eigens eingerichtete Jury
  • Einreichungen werden laufend bearbeitet
  • Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zusätzlich gefördert werden