Rechtsgrundlage und EU-Kulturministerrat
Mit dem am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union wurde erstmals eine Rechtsgrundlage für das kulturpolitische Engagement der EU geschaffen. Im "Kulturartikel" (§167 des Vertrags von Lissabon) verpflichtet sich die EU zur Wahrung der kulturellen Vielfalt Europas sowie zur Unterstützung von Aktivitäten der Mitgliedstaaten zum Schutz des gemeinsamen Kulturerbes und zur Förderung des zeitgenössischen künstlerischen Schaffens. Unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips beschränkt sich die Rolle der EU allerdings auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Kulturakteuren der Mitgliedstaaten und die Ergänzung ihrer Initiativen. Die "Kulturkompetenz" liegt folglich uneingeschränkt bei den Mitgliedstaaten.
EU-Kulturministerrat
Die EU-Kulturministerinnen und Kulturminister treffen sich in der Regel zweimal im Jahr in Brüssel im Rahmen der Ratsformation "Bildung, Jugend, Kultur und Sport". Die Entscheidung erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Instrument einstimmig (zum Beispiel Schlussfolgerungen) oder mit qualifizierter Mehrheit (zum Beispiel Verordnungen). Der nächste EU-Kulturministerrat tagt am 19. Mai 2020 in Brüssel.
EU-Ratsvorsitze
- Kroatien: Jänner bis Juni 2020
- Finnland: Juli bis Dezember 2019
- Kroatien: Jänner bis Juni 2020
Links
- EU-Kulturartikel, §167 des Vertrags von Lissabon
- Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport
- Europäische Kommission
- Europäisches Parlament