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Förderprogramm "Klimafitte Kulturbetriebe"

Logo Finanziert von der Europäischen Union

Kunst- und Kultureinrichtungen stellen sich zunehmend dem ökologischen Wandel und wollen einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Einerseits wächst in den Betrieben das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Verantwortung und Vorbildwirkung, andererseits erwarten sich die Betriebe durch die Optimierung von Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft mittel- bis langfristig auch Kostenersparnisse.

Auf der einen Seite wächst in den Betrieben das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Verantwortung und Vorbildwirkung, andererseits erwarten sich die Betriebe durch die Optimierung von Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft mittel- bis langfristig auch Kostenersparnisse.

Anreize für ökologische Investitionen im Kulturbereich

Transformations- und Innovationsschritte im Sinne der Klimaneutralität sind mit erheblichen Investitionen verbunden und können von den Kulturbetrieben oftmals nicht aus eigener Kraft finanziert werden. Daher setzt das BMKÖS mit Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union – NextGenerationEU Anreize für ökologische Investitionen im Kulturbereich.

Förderung zur Senkung von CO2-Emissionen

Ziel ist es, Nachhaltigkeit zu fördern und speziell zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen im Rahmen des European Green Deal und des österreichischen Energie- und Klimaplans beizutragen. Konkret werden Investitionen zur Senkung von CO2-Emissionen gefördert, die im Rahmen eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts umgesetzt werden:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emissionen

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro pro Förderungsnehmer:in und Ausschreibung, die Förderintensivität liegt zwischen 50% - 75%.

2. Ausschreibung
Start: 16. März 2023, 00:00 Uhr
Ende: 29. September 2023, 12:00 Uhr

Für die Umsetzung des Förderprogramms hat das BMKÖS Sonderrichtlinien (PDF, 652 KB) erlassen.

Das BMKÖS und der Klima- und Energiefonds setzen dieses Förderprogramm gemeinsam um, da das Management von Förderungsprogrammen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz in die Kernkompetenz des Klima- und Energiefonds fällt.

Hinweis

Webseiten:

  • klimafonds.gv.at/call/kultur/
    Klima- und Energiefonds - detaillierte Angaben zur Ausschreibung "Klimafitte Kulturbetriebe", den förderfähigen Kosten, den Fördervoraussetzungen und -bedingungen, der Förderhöhe und -intensität, den Auswahlkriterien und zur Abwicklung und zum Ablauf der Förderung
  • kulturklimafit.at
    Webseite zu Klimafit-Förderungen, Beratung, Material und aktuellen Informationen für Kunst und Kultur
  • klimafonds.gv.at
    Webseite des Klimafonds - Programme, Förderungen und Initiativen
  • Geförderte Beratungsleistungen der Bundesländer
    Regionalprogramme der Bundesländer, u.a. für Energieberatungen
  • Energieberater:innen gemäß Energieeffizienzgesetz
    Informationen über und Liste der Berater:innen gemäß Energieeffizienzgesetz. Achtung: Energieberatungen im Rahmen der „Klimafitten Kulturbetriebe“ müssen nicht, können aber von einem bzw. einer registrierten Energieberater:in gemäß § 17 durchgeführt werden.

Richtlinien:

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