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Förderung: Digitale Transformation

Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen und Kunstschaffende sollen dabei unterstützt werden, die digitale Transformation im Kunst- und Kulturbereich durch technologische Innovationen weiter zu entwickeln und verstärkt zu nutzen.

Zielgruppen/Teilnehmer:innen

Kunst- und Kulturinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie natürliche Personen (Kunst- und Kulturschaffende)

Zielsetzung

Unterstützung der Kunst- und Kulturinstitutionen bei der digitalen Transformation:

  • Erstellung von Digitalisierungsstrategien in Kulturerbeinstitutionen
  • Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für digitale Kompetenzen
  • Förderung der Entwicklung von Nutzungsszenarien für neue Konzepte der Veröffentlichung und Präsentation von Kunst und Kultur
  • Entwicklung von digitalen Vermittlungsaktivitäten (z.B. user-zentriertem Interface und Webdesign, Gamification, Multimodales Storytelling, Augmented und Virtual Reality, etc.)

Förderkriterien

  • Innovative Dimension
  • Nachvollziehbare Projektbeschreibung
  • Projekte müssen nachhaltig sein / Nachnutzung (inhaltlich und finanziell); Absicherung möglicher Folgekosten nach der Projektlaufzeit
  • Allfällig bestehende technische Datenstandards / Schnittstellen berücksichtigen
  • Für Öffentlichkeit zugänglich / nutzbar machen (Open Access)

Ausgeschlossen: Projekte, die für das digitale Marketing einer Institution (Blogs, Podcasts, Interviews, Social Media…) verwendet werden.

Förderhöhe

  • Förderhöhe: max. EUR 30.000
  • Nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben Förderungswerber:innen eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen.

Vergabemodus

  • Jury

Nächste Einreichmöglichkeit

  • Einreichzeitraum: 15. März – 15. Mai 2023

Einreichmodalität

Bitte beachten Sie die Einreichfristen: Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Einreichungen von Förderungsanträgen werden nur per Online-Tool angenommen.

Erforderliche Beilagen

  • Genaue Beschreibung der Vorhaben und Tätigkeiten
  • Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich detaillierter Kostenkalkulation sowie gewünschtem Zeitpunkt der Förderungsauszahlung
  • Zeitplan des Vorhabens bzw. Projektverlaufs
  • Vereinsstatuten, Firmenbuchauszüge, aktuelle Vereinsregisterauszüge etc.
  • Angaben über die befugten und für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Personen
  • Aufstellung der Förderungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden) in den letzten fünf Jahren

Rechtliche Grundlagen

Für die Förderungen/Projekte gilt das Kunstfördergesetz des Bundes.

Links

Kontakt
 

BMKÖS
Sektion IV: Kunst
Abteilung IV/1 – Protokoll, Auszeichnungs- und Medienangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung
Concordiaplatz 2, 1010 Wien

(+43 1) 71 606 851017
E-Mail: iv1@bmkoes.gv.at