Förderung: Digitale Transformation
Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen und Kunstschaffende sollen dabei unterstützt werden, die digitale Transformation im Kunst- und Kulturbereich durch technologische Innovationen weiter zu entwickeln und verstärkt zu nutzen.
Zielgruppen/Teilnehmer:innen
Kunst- und Kulturinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie natürliche Personen (Kunst- und Kulturschaffende)
Zielsetzung
Unterstützung der Kunst- und Kulturinstitutionen bei der digitalen Transformation:
- Erstellung von Digitalisierungsstrategien in Kulturerbeinstitutionen
- Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für digitale Kompetenzen
- Förderung der Entwicklung von Nutzungsszenarien für neue Konzepte der Veröffentlichung und Präsentation von Kunst und Kultur
- Entwicklung von digitalen Vermittlungsaktivitäten (z.B. user-zentriertem Interface und Webdesign, Gamification, Multimodales Storytelling, Augmented und Virtual Reality, etc.)
Förderkriterien
- Innovative Dimension
- Nachvollziehbare Projektbeschreibung
- Projekte müssen nachhaltig sein / Nachnutzung (inhaltlich und finanziell); Absicherung möglicher Folgekosten nach der Projektlaufzeit
- Allfällig bestehende technische Datenstandards / Schnittstellen berücksichtigen
- Für Öffentlichkeit zugänglich / nutzbar machen (Open Access)
Ausgeschlossen: Projekte, die für das digitale Marketing einer Institution (Blogs, Podcasts, Interviews, Social Media…) verwendet werden.
Förderhöhe
- Förderhöhe: max. EUR 30.000
- Nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben Förderungswerber:innen eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen.
Vergabemodus
- Jury
Nächste Einreichmöglichkeit
- Einreichzeitraum: Frühjahr 2024
Einreichmodalität
Bitte beachten Sie die Einreichfristen: Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Einreichungen von Förderungsanträgen werden nur per Online-Tool angenommen.
Erforderliche Beilagen
- Genaue Beschreibung der Vorhaben und Tätigkeiten
- Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich detaillierter Kostenkalkulation sowie gewünschtem Zeitpunkt der Förderungsauszahlung
- Zeitplan des Vorhabens bzw. Projektverlaufs
- Vereinsstatuten, Firmenbuchauszüge, aktuelle Vereinsregisterauszüge etc.
- Angaben über die befugten und für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Personen
- Aufstellung der Förderungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden) in den letzten fünf Jahren
Rechtliche Grundlagen
Für die Förderungen/Projekte gilt das Kunstfördergesetz des Bundes.
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Kontakt
BMKÖS
Sektion IV: Kunst
Abteilung IV/1 – Protokoll, Auszeichnungs- und Medienangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
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