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Ausschreibung "Kulturerbe digital"

Einreichungsfrist beendet

Ziel

Ziel des Förderprogramms ist, das kulturelle Erbe Österreichs mit Hilfe digitaler Technologie noch besser nutzbar und einer breiten nationalen wie internationalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gefördert wird die digitale Sicherung von Sammlungsobjekten, deren digitale Erfassung, Katalogisierung, Veröffentlichung, Präsentation und Vermittlung sowie der Aufbau von Online-Sammlungen.

Das Förderprogramm ist Teil des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans und wird aus EU-Mitteln finanziert.

Zielgruppe

Kunst- und Kulturinstitutionen und vergleichbare Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz oder Betriebsstätte und operativer Tätigkeit in Österreich

Förderungsgegenstand

  •  Erstellung von Digitalisaten von Objekten, die zum materiellen kulturellen Erbe Österreichs gehören, wie Schriftgut, Analogfilm, bildende Kunst,
  • die damit zusammenhängende digitale Erfassung/Katalogisierung,
  • die damit zusammenhängende digitale Veröffentlichung/Präsentation/Vermittlung sowie
  • die damit zusammenhängende Übertragung an die Online-Plattform zum kulturellen Erbe Österreichs.

Dotierung

Förderungsvolumen

EUR 15 Millionen.

Art der Förderung

nicht rückzahlbarer Zuschuss 

Höhe der Förderung

Die maximale Förderungshöhe beträgt EUR 300.000, die minimale Förderungshöhe EUR 30.000, jeweils pro Förderwerber:in und Ausschreibung.

Gefördert werden nach einem degressiven Modell

  • max. 85% der förderbaren Kosten bis zu EUR 100.000 sowie
  • max. 50% der förderbaren Kosten ab EUR 100.000,01. 

Beispiele:

Beispiel A

Förderbare Gesamtkosten: EUR 120.000

  1. 85% von EUR 100.000 ergeben EUR 85.000.
  2. 50% von EUR 20.000 ergeben EUR 10.000. 

Die maximale Höhe der Förderung beträgt EUR 95.000. 

Beispiel B

Förderbare Gesamtkosten: EUR 650.000 

  1. 85% von EUR 100.000 ergeben EUR 85.000.
  2. 50% von EUR 550.000 ergeben EUR 275.00.

Es ergibt sich eine Rechensumme von EUR 360.000, die maximale Höhe der Förderung ist jedoch mit EUR 300.000 begrenzt. 

Förderbare Kosten

  • Kosten für die Erstellung von Digitalisaten;
  • Investitionen in technische Infrastruktur, wie Hardware (z.B. Anschaffung von Scannern) und Software (z.B. Lizenzierung von Anwendungen zur digitalen Erfassung/Katalogisierung);
  • Investitionen in digitale Veröffentlichung, Präsentation und Vermittlung, wie Ergänzungen von Websites für Online-Sammlungen;
  • Personalkosten bis zu jener Höhe, die dem Gehaltsschema des Bundes für vergleichbare Bundesbedienstete oder, sofern vorhanden, den Grundsätzen der einschlägigen anzuwendenden kollektivvertraglichen Bestimmungen entspricht. Für Bedienstete im IT-Bereich kann auch eine Überschreitung der im Kollektivvertrag vorgesehenen Beträge anerkannt werden; 
  • sonstige externe Kosten, die für die Umsetzung erforderlich sind.

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können nur Nettokosten geltend machen.
Vor Antragstellung getätigte Ausgaben werden nicht anerkannt. 

Nicht gefördert werden 

laufende Kosten nach Projektende.

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt in drei Teilbeträgen:

  • 30% nach Zusage;
  • 50% nach Zwischenbericht;
  • 20% nach Prüfung der Endabrechnung. 

Fördervoraussetzungen

  • vollständige und fristgerechte Einreichung;
  • vom Bund verschiedene Kunst-und Kulturinstitutionen und vergleichbare Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (damit sind auch wirtschaftlich tätige Vereine und natürliche Personen umfasst, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind bzw. in Versicherungen entsprechender Institutionen der Freien Berufe versichert sind), die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und eine operative Tätigkeit in Zusammenhang mit der Sammlung, Bewahrung, Erforschung,  und Vermittlung von kulturellem Erbe in Österreich aufweisen;
  • Geförderte Maßnahmen müssen bis spätestens 30. April 2026 umgesetzt werden.

Inhaltliche Beurteilungskriterien

  • Beurteilt wird die Qualität des Digitalisierungsvorhabens, insbesondere in Hinblick auf
    • Open-Content (Open-Access, Open Data, Open Source), um eine Nachnutzung zu ermöglichen
    • Rechteklärung
    • Lizenzierung der Digitalisate
    • Digitalisierungsmethode 
    • Datenqualität der Metadaten (state-of-the-art Datenstandards) und Digitalisate
    • Langzeitsicherung
    • Bereitstellung (Schnittstellen und Datenfluss)

                   Empfehlungen und detaillierte Informationen: Wissensdatenbank Kulturerbe digital

  • Anzahl der zu digitalisierenden Objekte mit Zuweisung zu den Kategorien Analogfilm, 3D-Objekt und Sonstiges;
  • Qualität des Konzepts zur Veröffentlichung und Vermittlung der Digitalisate;
  • Geplante Veröffentlichung der erstellten Digitalisate auf der Online-Plattform zum kulturellen Erbe Österreichs im urheberrechtlich zulässigen Rahmen als Beitrag zum gemeinsamen europäischen Datenraum für das Kulturerbe und der Europeana;
  • Bedeutung des Digitalisierungsvorhabens für die digitale Transformation der einreichenden Institution;
  • Nachhaltigkeit des Projekts;
  • Regionale und überregionale kulturelle Bedeutung der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers;
  • Kostenbewusstsein, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit;
  • Region, Sparte und Größe der einreichenden Institution. 

Beilagen

  1. ausführliche Beschreibung des Projekts (Förderungsgegenstand) 
  2. Anzahl der zu digitalisierenden Objekte mit Zuweisung zu den Kategorien Analogfilm3D-Objekt, Sonstige
  3. Angaben zur Rechteklärung, Lizenzierung, Datenqualität der Metadaten (state-of-the-art Datenstandards, Rerenzierungen, etc.) und Digitalisate, Langzeitsicherung, Bereitstellung (Schnittstellen und Datenfluss) und der Digitalisierungsmethodik.
    Aus den Angaben soll hervorgehen, wie die Objekte digitalisiert, gesichert und verfügbar gemacht werden.
  4. Konzept zur geplanten Veröffentlichung, Präsentation und Vermittlung der Digitalisate
  5. Zeitplan mit Angaben zu Projektbeginn und –ende und Meilensteinen, wann wie viele Digitalisate erstellt werden
  6. Angabe, dass das Projekt ohne den beantragten Zuschuss nicht oder nicht zur Gänze durchgeführt werden kann, sowie die Angabe der Höhe der für das Projekt erforderlichen öffentlichen Finanzierung
  7. Kostenplan (inkl. Stundenschätzung [Stundensatzkalkulation] bei Beantragung von Personalkosten).
    Es werden nur Kosten anerkannt, die angemessen kalkuliert sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu fördernden Tätigkeiten stehen
  8. Finanzierungsplan
  9. Nachhaltigkeitskonzept des Projekts und der Ergebnisse, wie z.B. Veröffentlichungs- und Nutzungsszenarien sowie Datenmanagementplan für Projektergebnisse, Planung von Ressourcen für Pflege und Wartung nach Projektabschluss für mindestens 10 Jahre. Diese Kosten sind jedoch nicht förderbar.
  10. Digitalisierungsstrategie der einreichenden Institution, sofern vorhanden (optional)
  11. Angaben zur Rechtsperson, wie z.B. aktuelle Vereinsstatuten, Vereinsregister- bzw. Firmenbuchauszug sowie Angaben über die befugten und für die widmungsgemäße Ausführung verantwortlichen Organe;
  12. Angaben zur regionalen und überregionalen kulturellen Bedeutung der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers
  13. eine Beschreibung der Bedeutung der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers in der österreichischen Kulturlandschaft insgesamt
  14. eine Aufstellung der Förderungen, um welche die:der Förderungswerber:in bei einem anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörperschaften angesucht hat oder ansuchen will
  15. eine Aufstellung der Förderungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden) in den letzten drei Jahren

Vergabe

  • Die Vergabe der Förderungen erfolgt durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf Vorschlag einer unabhängigen Jury.
  • Alle Förderwerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert.
  • Es kommen folgende Vertragsbedingungen in der geltenden Fassung zur Anwendung:

Abrechnung

Verpflichtende Nachweisbedingungen: siehe Punkt 7 in Sonderrichtlinien für die Förderungen zur Digitalisierung von Kulturerbe (PDF, 754 KB).

Informationen für Fördernehmer:innen

Formulare für Fördernehmer:innen

Downloads:

Weitere Informationen zu den Nachweisbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem Förderungsvertrag, den Sie gemeinsam mit dem Zusage-Schreiben erhalten. 

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