Einzelvorhaben - Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Medienkunst
Förderungen im Bereich der Abteilung IV/A/6
Einreichung von Förderungsanträgen
Bitte beachten Sie die Einreichfristen 28./29. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November. Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Einreichungen von Förderungsanträgen an die Abteilung IV/A/6 werden ab sofort nur per E-Mail angenommen. Folgende Vorgangsweise ist einzuhalten:
Bitte senden Sie den Förderungsantrag samt Beilagen an das Postfach der Abteilung IV/A/6 in der entsprechenden Sparte:
Bildende Kunst:
bildende-bewerbung@bmkoes.gv.at
Medienkunst:
medienkunst-bewerbung@bmkoes.gv.at
Architektur und Design:
architektur-design-bewerbung@bmkoes.gv.at
Fotografie:
fotografie-bewerbung@bmkoes.gv.at
In der Betreffzeile ist anzuführen:
- Sparte z.B. Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Medienkunst;
- Nachname und Vorname oder Name des Vereins bzw. Name der Institution sowie
- Bezeichnung des Vorhabens/Projekttitel
Beispiel: Gentileschi Artemisia, Bildende Kunst, Ausstellung August 2020 London
E-Mail-Anhänge
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 5 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
- "Förderantrag": vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderungsantragsformular
- "Projekt": Kurzbeschreibung und Kurzkonzept (was, wann, wo, wer, wie …)
- "Kalkulation" (bei Vereinen): Kostenkalkulation IV/6 Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Medienkunst (Excel, 52 KB)
- "Dokumentation": eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit
- Entweder
- Angaben zur Person:
- Lebenslauf,
- Förderungen der letzten 5 Jahre
- Meldezettel bezeichnet als "Person"
- oder Angaben zum Verein:
- Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inkl. z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"
- Angaben zur Person:
Die Größe des Emails darf insgesamt 10 MB nicht übersteigen.
Ziel und Zweck:
Förderung von Einzelpersonen/Vereinen für Ausstellungen, Projekte im In- und Ausland, Publikationen, Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Medienkunst
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
- genau ausgefüllter und unterzeichneter Förderungsantrag (PDF, 336 KB) mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug
- nachfolgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung:
- detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (vorzugsweise auf Deutsch) der geplanten Ausstellung, des Projekts oder der Publikation, Zeitplan (maximal eine A4-Seite oder zusätzlich eine Kurzfassung auf einer A4-Seite)
- detaillierte Kalkulation: Angabe über die Gesamtkosten des Projekts mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten (bei Aufträgen für Transporte, Druck und anderes über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote)
- Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
- Lebenslauf und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, Webseite, ...)
- Kopie des Meldezettels
- Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der oder des Veranstaltenden, Grundrissplan des Ausstellungsraums
- bei Publikationen/Katalogen: Angaben zu Verlag, Art und Umfang, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autorinnen und Autoren, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation und anderes
- Bei Vereinen und Institutionen: Kostenkalkulation Bildende Kunst, Fotografie, Medienkunst, Architektur (Excel, 52 KB)
Kriterien und Bedingungen:
Vereine, Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften (bei Vereinen/Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen; Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich; eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen
- Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
- Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
- Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
- Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten
Formale Kriterien:
- Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
- Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
- Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen gegeben sein in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit
- Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
- Anträge müssen rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich
Inhaltliche Kriterien:
Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen
- künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
- einige der folgenden Kriterien aufweisen
- Kontinuität
- beispielgebenden Ansatz
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Interkulturalität
- Kulturelle Nachhaltigkeit
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Termin:
28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
Sparte:
bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Medienkunst