Ankäufe Bildende Kunst und Fotografie
Förderungen im Bereich der Abteilung IV/6
Einreichung von Förderungsanträgen
Die Einreichungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Antragsformular: Bewerbung um Ankauf (PDF, 115 KB), vollständig ausgefüllt und unterzeichnet (Unterschrift oder Handy-Signatur), amtlicher Name
- Künstlerische Biografie
- 5 bis 10 Vorschläge von konkreten Arbeiten, die zum Ankauf angeboten werden inkl. folgender Angaben:
- Abbildung, Titel des Werks, Technik/Material, Maße, Verkaufspreis inkl. USt.
Die Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn
- alle angeführten Unterlagen in einem E-Mail (max. 10 MB)
- bis zum 31. Jänner des jeweils laufenden Jahres
- bei folgender E-Mail-Adresse eingelangt sind: bildende@bmkoes.gv.at.
Der Betreff des E-Mails ist zu versehen mit:
- Nachname, Vorname und
- der Sparte – Bildende Kunst oder Foto
z.B.: "Picasso Paula Ankauf bildende Kunst"
Eine Bewerbung ist nur für eine der beiden Sparten – entweder bildende Kunst oder Fotografie – möglich.
Zwischen zwei Ankäufen müssen jeweils drei volle Kalenderjahre liegen. Z.B.: wurde im Jahr 2022 ein Werk angekauft, kann erst wieder für das Jahr 2026 um Ankauf angesucht werden.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, Sektion IV – Kunst und Kultur entscheidet über die eingelangten Angebote unter Beiziehung einer Jury.
Kriterien und Bedingungen:
österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich
Termin:
31. Jänner
Sparte:
bildende Kunst, Fotografie