Förderungen Jahresprogramme Architektur
Einreichung von Förderanträgen
Bitte beachten Sie, Einreichungen von Förderungsanträgen an die Abteilung IV/B/4 werden nur per E-Mail angenommen. Folgende Vorgangsweise ist einzuhalten:
Bitte senden Sie den Förderungsantrag für die Sparte Architektur samt Beilagen an das Postfach der Abteilung IV/B/4:
Architektur: architektur@bmkoes.gv.at
In der Betreffzeile ist anzuführen:
- Name des Vereins bzw. der Institution
- Sparte Architektur
- Jahresprogramm mit Jahreszahl
E-Mail-Anhänge
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in folgende fünf Bereiche und beschriften Sie diese entsprechend:
1. "Förderantrag":
vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderungsantragsformular mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug beziehungsweise Firmenbuchauszug
Förderantrag (PDF, 295 KB)
2. "Jahresprogramm":
- detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht der einzelnen geplanten Projekte (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben) während des betreffenden Jahres
- Übersichtsdarstellung der Projekte
- künstlerische Dokumentation zu den ausstellenden Künstlern/Künstlerinnen (Lebenslauf, Portfolio)
- bei Symposien: Nennung der Referenten/Referentinnen (Lebenslauf) und Themen
- bei Publikationen/Katalogen: genaue Beschreibung, Angaben zu Verlag, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autor/Autorinnen, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation
3. "Finanzen":
- detaillierte Kalkulation der einzelnen Projekte (Ausstellungen und sonstige Vorhaben), bei Aufträgen über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote
- Gesamtkostenüberblick aller Projekte des jeweiligen Jahres
- Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
- (vorläufiger) Rechnungsabschluss des Vorjahres, Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss
- Aufstellung der erhaltenen Mittel von Ministerien, Ländern und Gemeinden, der Sponsoringbeiträge und der Eigenmittel/Einnahmen der letzten 5 Jahre
- Kostenkalkulation Architektur (Excel, 52 KB)
4. "Dokumentation":
- kurzer Gesamtüberblick und Dokumentation der durchgeführten Projekte des Vorjahres
5. "Verein":
- Darstellung des Vereins bzw. der Organisation (Statuten, Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Nennung der Vorstandsmitglieder, Mitgliederzahl, Höhe der Mitgliedsbeiträge und anderes)
Die Größe des E-Mails darf insgesamt 15 MB nicht übersteigen.
Ziel und Zweck:
Förderung von Jahresprogrammen von österreichischen Vereinen und Künstlerinnen-/Künstlergemeinschaften mit kontinuierlichem Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Beirat für Architektur und Design
Kriterien und Bedingungen:
- Nachweis eines kontinuierlichen Ausstellungsprogramms auf hohem Niveau
- Es müssen regelmäßige und angemessene Öffnungszeiten gewährleistet werden, die für Besucher:innen ersichtlich sein müssen. Die Bekanntgabe von fixen Öffnungszeiten auf der Website der ausstellenden Institution ist Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung.
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien
- Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen, ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien.
- Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden.
- Förderungen von Projekten/Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen oder Ausstellungsübernahmen von Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
- Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten sowie Atelierumbauten
Formale Kriterien:
- Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
- Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
- Die Finanzierungsvoraussetzungen in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit müssen gegeben sein
- Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
- Anträge um Jahresförderung müssen bis zum 15. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich
Inhaltliche Kriterien:
Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen
- Künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung der österr. Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
- einige der folgenden Kriterien aufweisen
- Kontinuität
- beispielgebenden Ansatz
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Interkulturalität
- Nachhaltigkeit
Termin:
15. Oktober des Vorjahrs.
Sparte:
Architektur
Logo:
Bitte beachten Sie die Hinweise in Ihrer Förderungszusage.
zum Thema
Kontakt
Einzelvorhaben Architektur
Einreichung von Förderungsanträgen
Bitte beachten Sie die Einreichfristen 28./29. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November. Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Einreichungen von Förderungsanträgen an die Abteilung IV/B/4 werden nur per E-Mail angenommen. Folgende Vorgangsweise ist einzuhalten:
Bitte senden Sie den Förderungsantrag samt Beilagen an das Postfach der Abteilung IV/B/4 in der entsprechenden Sparte:
Architektur
architektur@bmkoes.gv.at
In der Betreffzeile ist anzuführen:
- Sparte Architektur
- Nachname und Vorname oder Name des Vereins bzw. Name der Institution sowie
- Bezeichnung des Vorhabens/Projekttitel
E-Mail-Anhänge
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 5 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
- "Förderantrag": vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderungsantragsformular
- "Projekt": Kurzbeschreibung und Kurzkonzept (was, wann, wo, wer, wie …)
- "Kalkulation" (bei Vereinen): Kostenkalkulation Architektur (Excel, 52 KB)
- "Dokumentation": eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit
- Entweder
- Angaben zur Person:
- Lebenslauf,
- Förderungen der letzten 5 Jahre
- Meldezettel bezeichnet als "Person"
- oder Angaben zum Verein:
- Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inkl. z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"
- Angaben zur Person:
Die Größe des Emails darf insgesamt 10 MB nicht übersteigen.
Ziel und Zweck:
Förderung von Einzelpersonen/Vereinen für Ausstellungen, Projekte im In- und Ausland, Publikationen, Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Beirat für Architektur und Design
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
- genau ausgefüllter und unterzeichneter Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug
- nachfolgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung:
- detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (vorzugsweise auf Deutsch) der geplanten Ausstellung, des Projekts oder der Publikation, Zeitplan (maximal eine A4-Seite oder zusätzlich eine Kurzfassung auf einer A4-Seite)
- detaillierte Kalkulation: Angabe über die Gesamtkosten des Projekts mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten (bei Aufträgen für Transporte, Druck und anderes über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote)
- Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
- Lebenslauf und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, Webseite, ...)
- Kopie des Meldezettels
- Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der oder des Veranstaltenden, Grundrissplan des Ausstellungsraums
- bei Publikationen/Katalogen: Angaben zu Verlag, Art und Umfang, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autorinnen und Autoren, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation und anderes
- Bei Vereinen und Institutionen: Kostenkalkulation Architektur (Excel, 52 KB)
Kriterien und Bedingungen:
Vereine, Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften (bei Vereinen/Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen; Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich; eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen
- Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
- Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
- Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
- Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten
Formale Kriterien:
- Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
- Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
- Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen gegeben sein in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit
- Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
- Anträge müssen rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich
Inhaltliche Kriterien:
Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen
- künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
- einige der folgenden Kriterien aufweisen
- Kontinuität
- beispielgebenden Ansatz
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Interkulturalität
- Kulturelle Nachhaltigkeit
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Termin:
28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
Sparte:
Architektur
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Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Abteilung IV/B/4 – Architektur, Baukultur und Denkmalschutz
E-Mail: architektur@bmkoes.gv.at
Tel: 9:00 - 13:00 Uhr +43 1 71606 851042