Meilenstein für den Filmstandort Österreich
Filmstandortgesetz sowie die Novellen des Filmförderungsgesetzes und des KommAustria-Gesetzes im Nationalrat beschlossen
Mit breiter Mehrheit hat der Nationalrat am 15. Dezember 2022 die Weichen für eine nachhaltige und innovative Stärkung des Filmstandorts Österreichs gestellt. Das Filmstandortgesetz sowie die Novellen des Filmförderungsgesetzes und des KommAustria-Gesetzes wurden beschlossen.
Mit der Umsetzung eines Anreizsystems für Filmproduktionen bildet das Gesetzespaket die umfassendste Reform der österreichischen Filmförderung seit ihrer gesetzlichen Verankerung im Jahr 1980. Für den Filmsektor erfüllt sich damit ein langjähriger Wunsch, Österreich als Produktionsstandort international konkurrenzfähig zu machen und bestehende Förderstrukturen zu modernisieren.
Die globale audiovisuelle Medienbranche ist ein dynamischer Wirtschaftssektor, der sich durch eine jährlich steigende Gesamtleistung und zunehmende Investitionstätigkeit internationaler Konzerne in Europa auszeichnet. Das neue Fördermodell lässt heimische Filmschaffende von dieser Entwicklung profitieren, schafft qualifizierte Arbeitsplätze, treibt die Entwicklung im Bereich digitaltechnischer Dienstleistungen voran und sichert die Auslastung von Infrastruktur wie Filmstudios oder Postproduktionsfirmen.
Vizekanzler Werner Kogler: "Der Gesetzesbeschluss schafft eine Zukunftsbasis für den Filmsektor, ein historischer Schritt, der Österreich als Filmstandort völlig neu positionieren wird. Das Modell bringt frischen Wind in die Branche, wird nachhaltige Effekte auslösen, Österreichs internationale Anschlussfähigkeit sichern und besitzt nebenbei Pionierqualität: Mit dem weltweit einzigartigen Green-Filming-Bonus von fünf Prozent werden neue Standards gesetzt und die Umstellung hin zur ökologisch nachhaltigen Filmproduktion vorangetrieben."
Neue Förderinstrumente
Im Juli 2022 präsentierte die Bundesregierung die neuen Förderinstrumente FISA+ und ÖFI+, die von AWS und dem Österreichischen Filminstitut abgewickelt werden, sowie den Exzellenz-Bonus beim Fernsehfonds Austria. Zugang haben neben nationalen Produktionen für Kino, Fernsehen und Streaming auch internationale Filme und Serien, die über Service-Produktionen in Österreich umgesetzt werden und dabei wichtige Wertschöpfung generieren, auch über den Filmsektor hinaus.
Basierend auf einem Kriterienkatalog sieht das moderne Filmstandortpaket einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent jener Kosten vor, die in Österreich im Zuge der Filmproduktion getätigt wurden. Fünf Prozent davon gibt es nur bei Einhaltung der Green-Producing-Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens.
Die Maximalhöhe liegt bei 7,5 Millionen Euro für Serien bzw. 5 Millionen Euro pro Film und steht Produktionen ohne Gesamtdeckelung der Fördermittel zur Verfügung.
Dadurch wird das Modell für internationale Produktionen besonders reizvoll und gewährleistet auch für österreichische Produktionen maximale Planungssicherheit ohne vorzeitig erschöpfte Fördermittel. Im Fernsehfonds Austria der RTR wird ein zusätzlicher Exzellenzbonus geschaffen, der österreichische Fernsehfilm- und Serienproduktionen mit hoher Wertschöpfung zusätzlich stärken soll.
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: "Das Anreizsystem wirkt sich positiv auf das gesamte Filmspektrum aus – von der internationalen Streaming-Produktion über österreichische Kinofilme bis zu ambitionierten künstlerischen Arbeiten. Damit erzeugt das Fördermodell neben der wirtschaftlichen Wertschöpfung für Produktions- und Verleihfirmen nachhaltige kulturelle Impulse und bessere Arbeitsbedingungen und -möglichkeiten für unsere Filmschaffenden. Deutlich vereinfacht wird die Finanzierung von Kinoproduktionen, die mit dem Österreichischen Filminstitut einen zentralen One-Stop-Shop erhalten werden."
Hinweis
Das neue Anreizsystem ist mit 1.1.2023 in Kraft.
(15.12.2022)