Buchpreisbindung Neuerlassung
Der Kulturausschuss hat am 17. Oktober 2022 einstimmig eine Neuerlassung des Buchpreisbindungsgesetzes abgesegnet. Die neue Fassung des Gesetzes soll mehr Rechtssicherheit für die Buchbranche bringen und durch eine umfassende Modernisierung auch in den kommenden Jahren Rechtssicherheit gewährleisten.
Das Buchpreisbindungsgesetz zielt auf eine Preisgestaltung ab, die der großen Bedeutung von Büchern als Kulturgut Rechnung trägt und die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten an einem breiten Angebot zu angemessenen Preisen berücksichtigt.
Änderungen bei den geltenden Regelungen der Buchpreisbindung sind notwendig geworden, nicht zuletzt durch die Erfahrungen im Zuge der Corona-Krise, einer damit in Zusammenhang stehenden zunehmenden Verlagerung des Vertriebs in den Online- und Versandhandel, aber auch aufgrund bereits länger bekannter Defizite im Gesetz.
Der Begutachtungsentwurf enthält zahlreiche Neuerungen, die das wichtige Instrument der Buchpreisbindung als Voraussetzung für die Qualität und Vielfalt des Buchangebots absichern und konkretisieren soll.
Dazu gehört etwa, dass
- der Mindestpreis in Zukunft als Brutto-Preis festgesetzt werden soll,
- die Bekanntmachung des Mindestpreises praxistauglicher gestaltet wird und
- die Ausnahmen von der Buchpreisbindung neu und klarer gestaltet werden.
Hinweis
Gesetzentwurf
(Aktualisierung: 17.10.2022)